Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung der AGB

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von WAGYU SWISSBEEF AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern stellt nur einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Wenn Sie Produkte lediglich in den Warenkorb legen, gilt dies nicht als verbindliche Bestellung. Eine verbindliche Bestellung für die im Warenkorb enthaltenen Produkte geben Sie erst mit dem Anklicken des Bestell-Buttons auf der Bestellseite ab. Daraufhin senden wir Ihnen unverzüglich per E-Mail eine Vertragsbestätigung zu, mit deren Empfang der Vertrag zustande kommt.
  2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet

§ 3 Preise

  1. Für Bestellungen in unserem Online-Shop gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Endpreise, das heisst, sie beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7%.
  2. Die Preise verstehen sich exklusive Versandkosten.
  3. Ab einem Warenwert von CHF 200.00 wird das Paket kostenlos versandt, ansonsten fallen CHF 15.00 Versandkosten an.
  4. Alle Preise sind in CHF angegeben.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

Die Lieferung in der Schweiz erfolgt zum nächstmöglichen Liefertermin. In der Regel werden Artikel, welche Montag-Donnerstag bis jeweils 15:00 Uhr bestellt werden am Folgetag ausgeliefert. Freitagsbestellungen werden in der Regel am Dienstag geliefert. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Firma liegen (erhebliche Betriebsstörungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen etc). Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.

§ 5 Annahmeverzug

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware abzunehmen und zu bezahlen.

§ 6 Lieferung

  1. Die Ware wird an alle Postanschriften in der Schweiz und Liechtenstein geliefert.
  2. Frischprodukte werden zwecks Einhaltung der Kühlkette nur in der Schweiz und Liechtenstein ausgeliefert. Die von Gesetzes wegen vorgeschriebenen Höchsttemperaturen können von der Firma nur eingehalten werden, wenn der Kunde die Lieferung bei Zustellung sogleich entgegennimmt. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware abzunehmen und zu bezahlen.
  3. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen sofort nach Warenerhalt WAGYU SWISSBEEF AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der WAGYU SWISSBEEF AG. WAGYU SWISSBEEF AG erhält hiermit die Berechtigung einen Registereintrag vorzunehmen.

§ 8 Zahlung

Die Bestellungen sind je nach Vereinbarung im Voraus, per Rechnung* innert 10 Tagen, mit Twint oder mit Kreditkarte zu begleichen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist WAGYU SWISSBEEF AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

* Bei Bestellungen über den Online-Shop, mit Zahlart „auf Rechnung“ nimmt unser externer Dienstleister, Creditreform Egeli Gesellschaften (EC) die Prüfung der Kreditwürdigkeit vor und übernimmt die Rechnungsabwicklung. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen, abrufbar unter www.inkasso-partner.ch/kar gelangen beim Kauf auf Rechnung als integrierender Bestandteil dieser AGB zur Anwendung.

§ 9 Rückgaberecht

Für alle Lieferungen gibt es kein Rückgaberecht.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt. Schadensersatzansprüche durch Lieferverzug oder defekt gelieferte Waren (beispielsweise verdorbene oder abgelaufene Waren etc.) sind ausgeschlossen.

§11 Höhere Gewalt (vis major)

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden, Pandemie unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

§ 12 Bonitätsprüfung und Scoring

Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei einem Kauf auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen gegebenenfalls eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch statistischer Verfahren bei einer Auskunftei ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten Personendaten an eine Auskunftei (z.B. CRIF AG, Creditreform, etc.) und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei einer negativen Bonitätsprüfung wird der Kunde dazu aufgefordert, den Bestellbetrag voraus zu zahlen.

Wir weisen Sie ausserdem darauf hin, dass Zahlungserfahrungen, insbesondere über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen, sowie gegebenenfalls Betreibungsauskünfte und Adressdaten an z.B. CRIF AG, Creditreform, etc., zur rechtmässigen Verwendung als Wirtschaftsauskunftei übermittelt werden. CRIF wird die Daten zur Prüfung Ihrer Identität und Bonität verwenden und berechtigten Dritten bekannt geben.

Die Zahlungserfahrungen können von z.B. CRIF AG, Creditreform, etc. auf der Grundlage mathematisch-statistischer Berechnungsweisen zur automatisierten Entscheidungsfindung insbesondere für die Beurteilung der Bonität einer Person analysiert werden.

§ 15 Gerichtsstand

Sevelen ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Sevelen, 31.10.2021

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